Auf dieser Seite findest du die wichtigsten organisatorischen und praktischen Informationen rund um das Stolper Kinderhaus übersichtlich zusammengefasst. Sie ergänzt die Seiten zu Konzept, Tagesablauf und Elternbeteiligung.
Aufnahme & Anmeldung
Das Kita-Jahr beginnt jeweils am 1. August. Anfragen und Aufnahmeanträge kannst du jederzeit per E-Mail stellen:
- Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Regel spätestens im Juli eines Jahres.
- Ein Aufnahmeantrag begründet keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz oder eine bestimmte Betreuungszeit.
- Ein Kennenlerntermin in der Kita ist Voraussetzung für eine Aufnahme.
- Den Kita-Gutschein solltest du 6–2 Monate vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt beantragen.
Aufnahmealter & Eingewöhnung
Wir nehmen Kinder ab einem Alter von zwei Jahren auf. Die Eingewöhnung erfolgt behutsam und gemeinsam mit einer dem Kind vertrauten Bezugsperson.
- Dauer in der Regel zwei bis vier Wochen.
- Der Ablauf richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes.
Betreuungszeiten & Bringzeit
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7:30 – 16:30 Uhr
- Betreuung vor oder nach den Öffnungszeiten ist nicht möglich.
- Bitte bringe dein Kind spätestens um 9:30 Uhr für einen gemeinsamen Tagesstart.
Aufsichtspflicht
Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird die Aufsichtspflicht auf den Trägerverein und die angestellten Erzieher:innen übertragen.
Gesundheit & Krankheitsfall
Erkrankungen des Kindes oder übertragbare Krankheiten im Haushalt müssen der Kita umgehend mitgeteilt werden.
- Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Kita nicht besuchen.
- Ausnahmen sind nur mit amtsärztlicher Zustimmung möglich.
Dokumentation & Sprachförderung
Für alle Kinder findet die gesetzlich vorgeschriebene Sprachstandsfeststellung auf Grundlage des Sprachlerntagebuches statt.
Elternkommunikation
- Mindestens zwei Elternabende pro Jahr.
- Elternbriefe etwa vier bis fünf Mal jährlich.
- Wichtige Dokumente im passwortgeschützten Bereich der Website.
Kosten & Mitgliedschaft
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG).
- Zusammensetzung aus Betreuungsanteil und Essensanteil.
- Der Essensanteil beträgt derzeit TBC € monatlich.
- Keine beitragsfreien Monate.
- Keine Rückerstattung bei Fehlzeiten.
Versicherungsschutz
Während des Kita-Besuchs sowie auf den direkten Wegen von und zur Kita besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
