Wichtige Informationen

Auf dieser Seite findest du die wichtigsten organisatorischen und praktischen Informationen rund um das Stolper Kinderhaus übersichtlich zusammengefasst. Sie ergänzt die Seiten zu Konzept, Tagesablauf und Elternbeteiligung.

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Aufnahme & Anmeldung

Das Kita-Jahr beginnt jeweils am 1. August. Anfragen und Aufnahmeanträge kannst du jederzeit per E-Mail stellen:

📩 Anmeldung / Platzanfrage: Anmeldung@stolper-kinderhaus.de 📞 Kennenlerntermin: (030) 805 23 62
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Regel spätestens im Juli eines Jahres.
  • Ein Aufnahmeantrag begründet keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz oder eine bestimmte Betreuungszeit.
  • Ein Kennenlerntermin in der Kita ist Voraussetzung für eine Aufnahme.
  • Den Kita-Gutschein solltest du 6–2 Monate vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt beantragen.
Vor der endgültigen Aufnahme ist außerdem eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
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Aufnahmealter & Eingewöhnung

Wir nehmen Kinder ab einem Alter von zwei Jahren auf. Die Eingewöhnung erfolgt behutsam und gemeinsam mit einer dem Kind vertrauten Bezugsperson.

  • Dauer in der Regel zwei bis vier Wochen.
  • Der Ablauf richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes.

Betreuungszeiten & Bringzeit

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7:30 – 16:30 Uhr

  • Betreuung vor oder nach den Öffnungszeiten ist nicht möglich.
  • Bitte bringe dein Kind spätestens um 9:30 Uhr für einen gemeinsamen Tagesstart.
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Aufsichtspflicht

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird die Aufsichtspflicht auf den Trägerverein und die angestellten Erzieher:innen übertragen.

Die Aufsichtspflicht besteht ausschließlich während der Öffnungszeiten der Kita.
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Gesundheit & Krankheitsfall

Erkrankungen des Kindes oder übertragbare Krankheiten im Haushalt müssen der Kita umgehend mitgeteilt werden.

  • Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Kita nicht besuchen.
  • Ausnahmen sind nur mit amtsärztlicher Zustimmung möglich.
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Dokumentation & Sprachförderung

Für alle Kinder findet die gesetzlich vorgeschriebene Sprachstandsfeststellung auf Grundlage des Sprachlerntagebuches statt.

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Elternkommunikation

  • Mindestens zwei Elternabende pro Jahr.
  • Elternbriefe etwa vier bis fünf Mal jährlich.
  • Wichtige Dokumente im passwortgeschützten Bereich der Website.
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Kosten & Mitgliedschaft

Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG).

  • Zusammensetzung aus Betreuungsanteil und Essensanteil.
  • Der Essensanteil beträgt derzeit TBC € monatlich.
  • Keine beitragsfreien Monate.
  • Keine Rückerstattung bei Fehlzeiten.
Der Abschluss des Betreuungsvertrages ist an die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils im Trägerverein gebunden.
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Versicherungsschutz

Während des Kita-Besuchs sowie auf den direkten Wegen von und zur Kita besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.